Drohnen-Prüfung in Deutschland bestehen, Schritt für Schritt (2026)
So bekommst du 2026 den EU-Kompetenznachweis A1/A3 in Deutschland: Registrierung beim LBA, Online-Prüfung, Kosten, Versicherungspflicht und Geo-Zonen erklärt.
Du hast dir eine Drohne gekauft oder überlegst, dir eine zuzulegen, und stellst schnell fest: Einfach losfliegen ist in Deutschland keine gute Idee. Seit die EU-Drohnenverordnung gilt, brauchst du für fast jeden Flug im Freien einen Nachweis, dass du weißt, was du tust. Klingt nach viel Bürokratie, ist aber machbar, wenn man weiß, in welcher Reihenfolge man vorgeht.
Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess in Deutschland: von der Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt über die Online-Prüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 bis zur oft übersehenen Versicherungspflicht. Am Ende weißt du genau, was du tun musst, was es kostet und wie lange es dauert.
Schritt 1: Betreiber beim LBA registrieren
Bevor du überhaupt an die Prüfung denkst, musst du dich als Drohnenbetreiber registrieren. Zuständig ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Registrierung läuft online über das Portal uas-registration.lba-openuav.de und ist gesetzlich vorgeschrieben (§66a LuftVG).
Ein paar Dinge, die du unbedingt wissen solltest:
- Die Registrierung ist gebührenpflichtig und kostet rund 20 €.
- Die Bearbeitung kann bis zu etwa acht Wochen dauern: plane das also frühzeitig ein und warte nicht bis kurz vor dem geplanten ersten Flug.
- Du erhältst eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die sogenannte e-ID. Diese Nummer musst du an jeder deiner Drohnen anbringen.
Die e-ID ist personen- bzw. betreiberbezogen, nicht gerätebezogen. Das heißt: Du registrierst dich einmal und bringst deine e-ID an allen deinen Drohnen an, egal wie viele du besitzt.
Schritt 2: Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 online machen
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist für die meisten Hobby- und Einsteigerpiloten der zentrale Schritt. Das Gute daran: Der gesamte Ablauf ist vollständig online möglich, du musst nirgendwo hinfahren.
Über das Portal lba-openuav.de absolvierst du zuerst ein Online-Training und legst anschließend die Online-Prüfung ab. Die Eckdaten:
- 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten.
- Die Bestehensgrenze liegt bei 75 %.
- Das LBA erhebt eine Gebühr von 25,00 € für die Ausstellung des Kompetenznachweises.
Ein entscheidender Vorteil: Die Prüfung selbst kannst du beliebig oft wiederholen, die Gebühr von 25 € fällt nur einmal an. Es gibt also keinen Grund für Prüfungsangst. Wer beim ersten Versuch durchfällt, versucht es einfach noch einmal.
Trotzdem willst du natürlich nicht unendlich viele Anläufe brauchen. Genau dafür lohnt sich Übung im Vorfeld: Die Theorie für die A1/A3-Prüfung übst du im dronexamine-Trainer mit realistischen Fragen, bis du dich sicher fühlst. So gehst du entspannt in die offizielle Prüfung.
Der Kompetenznachweis ist nach dem Bestehen 5 Jahre gültig. Danach musst du ihn erneuern.
Schritt 3: Mindestalter und Ausnahmen prüfen
In Deutschland gilt für den Kompetenznachweis ein Mindestalter von 16 Jahren. Wichtig: Deutschland hat das Mindestalter nicht auf 12 Jahre gesenkt, wie es die EU-Verordnung grundsätzlich erlauben würde. Es bleibt also bei 16.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei denen kein Mindestalter gilt:
- Spielzeugdrohnen im Sinne der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG).
- Selbstgebaute Drohnen unter 249 g.
- Flüge in der Unterkategorie A1 mit C0-Drohnen.
- Flüge unter direkter Aufsicht eines qualifizierten Piloten.
Wenn du also mit deinen Kindern eine kleine Spielzeugdrohne fliegen lassen möchtest oder unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten übst, greifen diese Ausnahmen.
Schritt 4: Bei Bedarf das A2-Fernpiloten-Zeugnis nachlegen
Der A1/A3-Nachweis reicht für viele Einsätze aus, aber nicht für alle. Wenn du näher an unbeteiligten Personen fliegen möchtest (Unterkategorie A2), brauchst du zusätzlich das A2-Fernpiloten-Zeugnis.
Der Weg dorthin sieht so aus:
- Zuerst brauchst du den A1/A3-Kompetenznachweis (siehe Schritt 2).
- Danach absolvierst du ein praktisches Selbsttraining unter A3-Bedingungen.
- Anschließend legst du eine zusätzliche Prüfung bei einer vom LBA benannten, akkreditierten Prüfstelle ab.
Diese A2-Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten. Anders als bei A1/A3 findet sie nicht rein online statt, sondern bei einer offiziellen Prüfstelle.
Schritt 5: Die Versicherungspflicht nicht vergessen
Diesen Punkt übersehen viele, dabei ist er einer der wichtigsten. In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für ALLE Drohnenbetreiber Pflicht, und zwar ohne jede Gewichtsgrenze. Die gesetzliche Grundlage bildet das Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Das ist deutlich strenger als in vielen anderen EU-Ländern, wo oft erst ab einem bestimmten Gewicht eine Versicherung nötig ist. In Deutschland gilt sie ausnahmslos, auch für die kleinste Mini-Drohne.
Worauf du achten musst:
- Fliegen ohne Versicherungsnachweis ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Das Bußgeld kann bis zu 50.000 € betragen.
- Du musst den Versicherungsnachweis beim Fliegen mitführen.
Bevor du also zum ersten Mal abhebst, schließe eine passende Drohnen-Haftpflichtversicherung ab und habe den Nachweis griffbereit, idealerweise digital auf dem Smartphone.
Schritt 6: Geo-Zonen über dipul prüfen
Auch wenn du alle Nachweise hast, darfst du nicht überall fliegen. Es gibt Geo-Zonen, Gebiete mit besonderen Einschränkungen, etwa rund um Flughäfen, Naturschutzgebiete oder sensible Infrastruktur.
Das offizielle Portal dafür ist dipul. Über die interaktive Karte unter maptool-dipul.dfs.de prüfst du vor jedem Flug, ob am geplanten Ort Einschränkungen gelten.
Die gute Nachricht für die offene Kategorie A1/A3: Es reicht in der Regel, die Zone zu prüfen. Der Luftraum ist grundsätzlich frei, es besteht keine allgemeine Pflicht, jeden einzelnen Flug vorher anzumelden. Nur wenn eine konkrete Geo-Zone eine Genehmigung verlangt, musst du diese vorher einholen.
Angewöhnen solltest du dir den kurzen Blick auf die dipul-Karte trotzdem bei jedem neuen Fluggebiet. Das dauert nur eine Minute und erspart dir Ärger.
Zusammenfassung: Deine Checkliste
Fassen wir den Weg zum legalen Drohnenflug in Deutschland zusammen:
- Registrieren als Betreiber beim LBA (~20 €, bis zu 8 Wochen Bearbeitung) und e-ID an der Drohne anbringen.
- A1/A3-Kompetenznachweis online machen (40 Fragen, 75 % zum Bestehen, 25 € Gebühr, 5 Jahre gültig).
- Mindestalter 16 beachten (bzw. die Ausnahmen).
- Bei Bedarf A2-Zeugnis nachlegen (30 Fragen bei akkreditierter Prüfstelle).
- Haftpflichtversicherung abschließen und Nachweis mitführen, Pflicht ohne Gewichtsgrenze.
- Vor jedem Flug die Geo-Zonen auf dipul prüfen.
Wenn du diese Schritte der Reihe nach abarbeitest, steht deinem ersten legalen Flug nichts mehr im Weg. Den größten Einfluss auf deinen Erfolg hast du bei der Prüfung selbst, und die Theorie für die A1/A3-Prüfung übst du am besten vorher im dronexamine-Trainer, damit du beim ersten Versuch bestehst.
FAQ
Wie viel kostet der Drohnen-Kompetenznachweis in Deutschland insgesamt? Rechne mit rund 20 € für die Betreiberregistrierung beim LBA und 25 € für die Ausstellung des A1/A3-Kompetenznachweises. Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Pflicht-Haftpflichtversicherung. Die A1/A3-Prüfung selbst kannst du beliebig oft wiederholen, ohne dass erneut Gebühren anfallen.
Wie lange dauert es, bis ich fliegen darf? Der Engpass ist meist die Betreiberregistrierung, deren Bearbeitung beim LBA bis zu etwa acht Wochen dauern kann. Die Online-Prüfung für A1/A3 selbst kannst du dagegen zügig ablegen. Plane den Registrierungsschritt also frühzeitig ein.
Ab welchem Alter darf man in Deutschland eine Drohne fliegen? Für den Kompetenznachweis gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Spielzeugdrohnen, selbstgebaute Drohnen unter 249 g, Flüge in A1 mit C0-Drohnen sowie Flüge unter direkter Aufsicht eines qualifizierten Piloten.
Brauche ich für jeden Flug eine Genehmigung? Nein. In der offenen Kategorie A1/A3 ist der Luftraum grundsätzlich frei, und es besteht keine allgemeine Anmeldepflicht. Du musst lediglich vor dem Flug über dipul prüfen, ob am gewählten Ort eine Geo-Zone gilt, und nur dann eine Genehmigung einholen, wenn die jeweilige Zone dies verlangt.
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