Eine Drohne im Flug über offenem Gelände bei einem legalen Einsatz
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Vorschriften 5. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Drohne legal fliegen: was Sie wirklich beachten müssen

Registrierung, Kompetenznachweis, Geo-Zonen, 120-Meter-Grenze, Abstände, Versicherung und Remote ID. Sieben Punkte, die jeder Drohnenpilot erfüllen muss.

Um legal zu fliegen, brauchen Sie sieben Dinge: die Registrierung als Betreiber, einen Kompetenznachweis passend zur Unterkategorie, die Prüfung der geografischen Gebiete, die Höhengrenze von 120 Metern, die richtigen Abstände zu Menschen und Flugplätzen, eine Haftpflichtversicherung und eine funktionierende Fernidentifizierung. Fehlt auch nur einer dieser Punkte, ist der Flug nicht regelkonform, selbst wenn nichts passiert.

Dieser Beitrag ist der Überblick zum Thema. Jeder Punkt wird kurz erklärt, damit Sie wissen, was Sie betrifft, mit einem Link auf den ausführlichen Artikel. Grundlage sind die EU-weiten EASA-Regeln, die Verordnungen 2019/947 und 2019/945, Stand 2026. Die nationale Umsetzung unterscheidet sich, prüfen Sie Details daher immer bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, in Deutschland beim LBA.

Muss ich mich als Betreiber registrieren?

Ja, wenn Ihre Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor trägt, der personenbezogene Daten erfassen kann, oder wenn sie 250 Gramm oder mehr wiegt. Registriert wird der Betreiber, also die verantwortliche Person oder Firma, nicht jede einzelne Drohne.

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Betreibernummer, die auf jeder Ihrer Drohnen angebracht und in das Remote-ID-System eingetragen werden muss. Das ist die einfachste Formalie und zugleich das Erste, wonach eine Kontrolle fragt. Die Registrierung gilt EU-weit, Sie registrieren sich also im Wohnsitzstaat und nicht in jedem Reiseland erneut. Ablauf und Anbringung der Nummer beschreiben wir im Artikel zur Registrierung beim LBA.

Welchen Kompetenznachweis brauche ich?

Das hängt davon ab, wie nah an Menschen Sie fliegen und wie schwer Ihre Drohne ist. Die offene Kategorie teilt sich in die Unterkategorien A1, A2 und A3 mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen.

In A1 fliegen Sie mit Drohnen der Klassen C0 und C1 am nächsten an Menschen, dafür genügt der Online-Kurs mit der Prüfung A1/A3. A3 bedeutet Fliegen fernab von Menschen, mindestens 150 Meter von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten entfernt, mit demselben Nachweis. A2 betrifft Drohnen der Klasse C2 näher an unbeteiligten Personen und verlangt das zusätzliche, anspruchsvollere Fernpiloten-Zeugnis A2. Welcher Nachweis zu Ihnen passt, klärt unser Vergleich zum EU-Drohnenführerschein A1/A3. Alles jenseits der offenen Kategorie, etwa Flüge außerhalb der Sichtweite, fällt in die spezielle Kategorie und braucht eine Betriebsgenehmigung oder ein Standardszenario.

Wie prüfe ich geografische Gebiete vor dem Flug?

Prüfen Sie die Zone jedes Mal in der offiziellen App, unmittelbar vor dem Start, denn Beschränkungen können zeitlich befristet sein und von einem Tag auf den anderen entstehen. Geografische Gebiete sind Bereiche, in denen Flüge verboten, eingeschränkt oder nur mit Zustimmung möglich sind.

Typisch betroffen sind Flugplätze, militärische Anlagen, Justizvollzugsanstalten, Kraftwerke, Nationalparks und Menschenansammlungen. Manche Zonen gelten nur zu bestimmten Zeiten, andere werden für eine Veranstaltung oder einen Einsatz aktiviert. Dass gestern geflogen werden durfte, sagt nichts über heute. Der Abstand zu Flugplätzen ist keine einheitliche EU-Zahl, jedes Flugfeld hat seine eigene veröffentlichte Zone, deshalb erklärt unser Artikel zum Abstand zum Flughafen die Zonenprüfung statt eines festen Radius.

Wie hoch darf ich mit der Drohne fliegen?

In der offenen Kategorie liegt die Grenze bei 120 Metern über Grund. Das ist eine EU-weite Vorgabe und sie wird ab dem Boden direkt unter der Drohne gemessen, nicht ab dem Startpunkt.

Im Bergland ist dieser Unterschied entscheidend: Fliegen Sie einen Hang hinauf, müssen Sie sinken, um weiter innerhalb von 120 Metern über Grund zu bleiben. Es gibt eine dokumentierte Ausnahme für Flüge an hohen Hindernissen. Bei der Inspektion eines Bauwerks über 120 Meter dürfen Sie mit Zustimmung des Verantwortlichen bis 15 Meter über dessen Höhe steigen, solange Sie innerhalb von 50 Metern um das Bauwerk bleiben. Ausführlich im Artikel zur maximalen Flughöhe.

Welche Abstände zu Menschen und Flugplätzen gelten?

Der Abstand zu Menschen hängt von der Unterkategorie ab. In A1 dürfen Sie nicht über Menschenansammlungen fliegen und sollten Überflüge unbeteiligter Personen vermeiden. In A2 halten Sie mindestens 30 Meter Abstand, mit aktivem Langsamflugmodus 5 Meter. In A3 bleiben Sie 150 Meter von bebauten Gebieten entfernt und fliegen dort, wo keine unbeteiligten Personen sind.

Der Überflug von Menschenansammlungen ist in jeder Unterkategorie der offenen Kategorie ausnahmslos verboten. Beim Flugplatzabstand gilt kein fester Radius, sondern die jeweils veröffentlichte geografische Zone. Schlagen Sie diese in der App nach und holen Sie, wo gefordert, die Zustimmung des Flugplatzbetreibers oder der Flugverkehrskontrolle ein.

Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

Nach der EU-Verordnung 785/2004 ist eine Haftpflichtversicherung für gewerbliche Flüge und für Luftfahrzeuge ab 20 Kilogramm Startmasse verpflichtend. Unterhalb dieser Schwelle regelt das nationale Recht die Pflicht, und mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, verlangen den Versicherungsschutz deutlich umfassender als die EU-Mindestvorgabe.

Unabhängig von der Pflicht ist eine Haftpflichtpolice praktisch unverzichtbar. Eine Drohne von wenigen hundert Gramm, die auf ein Auto oder einen Menschen fällt, verursacht ein Vielfaches der Jahresprämie an Schaden. Prüfen Sie, ob Ihre Police private und gewerbliche Flüge abdeckt, denn das sind meist getrennte Produkte. Details im Artikel zur Drohnenversicherung, den Schutz des Geräts selbst behandelt der Beitrag zur Kaskoversicherung.

Was ist Remote ID und wen betrifft es?

Die Fernidentifizierung ist ein System, bei dem die Drohne in Echtzeit ihre Betreibernummer, Position, Höhe und den Standort des Piloten sendet, damit Behörden und andere Luftraumnutzer sie zuordnen können. Sie funktioniert wie ein elektronisches Kennzeichen, lokal ausgestrahlt und ohne Internetverbindung.

Die Pflicht betrifft Drohnen der Klassen C1 bis C6 in der offenen und der speziellen Kategorie, praktisch also fast alles außer der leichtesten Klasse C0. Die Betreibernummer tragen Sie selbst ein, meist in der App des Herstellers, und Sie sind dafür verantwortlich, vor dem Start zu prüfen, ob die Funktion aktiv ist. Wie das geht, steht im Artikel zu Remote ID.

Häufige Fragen

Befreit mich eine Drohne unter 250 Gramm von allen Pflichten? Nein, nur teilweise. Eine leichte Drohne mit Kamera erfordert weiterhin die Betreiberregistrierung, die Beachtung der Zonen, die 120-Meter-Grenze und das Verbot über Menschenansammlungen. Entfallen können vor allem die A2-Prüfung und einige Abstandsvorgaben.

Gilt ein Nachweis aus einem EU-Land auch in anderen? Ja. Kompetenznachweis und Betreiberregistrierung werden EU-weit anerkannt. Die geografischen Zonen und nationalen Regeln des Landes, in dem Sie tatsächlich fliegen, gelten dennoch.

Was droht beim Fliegen ohne Nachweis? Die Sanktionen legt das nationale Recht fest und sie unterscheiden sich stark, von Bußgeldern bis zur Strafbarkeit bei Gefährdung. Konkrete Beträge erfragen Sie bei Ihrer Behörde, wir behandeln das Thema in einem eigenen Beitrag zu Strafen.

Darf ich auf meinem eigenen Grundstück ohne Regeln fliegen? Nein. Luftrecht gilt für den Luftraum, nicht für das Grundeigentum. Über privatem Grund gelten dieselben Zonen, Höhen und Abstände.

Brauche ich die Zustimmung gefilmter Personen? Das Luftrecht regelt das nicht, der Datenschutz schon. Wer Aufnahmen veröffentlicht oder beruflich verarbeitet, unterliegt der DSGVO gegenüber erkennbaren Personen.

Nächster Schritt

Gehen Sie die sieben Punkte durch und markieren Sie, was erledigt ist und wo Lücken bestehen: Registrierung, Kompetenznachweis, Zonen, Höhe, Abstände, Versicherung, Remote ID. Beginnen Sie mit den Lücken und lesen Sie den jeweils verlinkten Artikel. Den aktuellen Stand für Ihre Drohne bestätigen Sie beim LBA, und mit den Materialien und dem Trainer von dronexamine bringen Sie die Regeln in Prüfungsform.

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