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BVLOS und spezielle Kategorie in Deutschland

Wann du die offene Kategorie verlässt und in die spezielle Kategorie mit STS, BVLOS oder Betriebsgenehmigung wechselst. So läuft der Weg über das LBA.

Redakcja dronexamine
Große Drohne für professionelle Einsätze im Flug

Sobald dein Drohnenbetrieb die Grenzen der offenen Kategorie sprengt, etwa Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), Drohnen über 25 Kilogramm oder Flüge nah über Menschen, wechselst du in die spezielle Kategorie. Dort brauchst du entweder ein Standardszenario (STS), eine Betriebsgenehmigung des LBA oder ein Betreiberzeugnis (LUC). Der Aufwand ist deutlich höher als in der offenen Kategorie.

Wann reicht die offene Kategorie nicht mehr aus?

Die offene Kategorie deckt risikoarme Flüge ab: bis 25 Kilogramm, in Sichtweite, bis 120 Meter über Grund, nicht über Menschenansammlungen. Verlässt du auch nur eine dieser Grenzen, brauchst du die spezielle Kategorie. Typische Auslöser sind:

  • BVLOS (Beyond Visual Line of Sight): Flug außerhalb deiner direkten Sichtweite.
  • Drohnen über 25 kg Startmasse.
  • Flüge über 120 Meter Höhe.
  • Betrieb nah über Menschen oder in dicht besiedelten Gebieten außerhalb der A2-Bedingungen.
  • Lastenflüge oder Abwurf von Gegenständen in bestimmten Konstellationen.

Für professionelle Einsätze wie Vermessung großer Flächen, Inspektionen langer Leitungen oder Logistik ist die spezielle Kategorie oft unumgänglich.

Welche drei Wege gibt es in die spezielle Kategorie?

Du hast drei grundsätzliche Möglichkeiten:

  1. Standardszenario (STS): Für vordefinierte Einsatztypen gibt es europäische Standardszenarien. Du reichst dem LBA eine Betriebserklärung ein und bestätigst, dass du die Vorgaben einhältst. Das ist der schlankeste Weg.
  2. Betriebsgenehmigung nach Risikobewertung (SORA): Passt dein Einsatz in kein Standardszenario, erstellst du eine Risikobewertung und beantragst eine individuelle Betriebsgenehmigung beim LBA.
  3. Betreiberzeugnis (LUC): Große, erfahrene Betreiber können ein Light UAS Operator Certificate erwerben und damit bestimmte Flüge selbst genehmigen. Das ist der anspruchsvollste, aber flexibelste Weg.

Was sind STS-01 und STS-02?

Die beiden europäischen Standardszenarien decken häufige Einsätze ab:

  • STS-01: Flug in Sichtweite (VLOS) über kontrolliertem Bodenbereich, auch in bebauter Umgebung, mit einer Drohne der Klasse C5.
  • STS-02: Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS) in dünn besiedeltem Gebiet, mit einer Drohne der Klasse C6 und gegebenenfalls Luftraumbeobachtern.

Für beide brauchst du die passende Drohnenklasse, eine spezielle Fernpilotenqualifikation und eine Betriebserklärung beim LBA. Der theoretische Teil geht über A2 hinaus. Wenn du deine Grundlagen für den Einstieg festigen willst, helfen dir die weiterführenden Leitfäden von dronexamine, die Systematik der Kategorien zu verstehen, bevor du dich in die spezielle Kategorie einarbeitest.

Welche Qualifikation brauchst du für BVLOS-Flüge?

Für BVLOS in einem Standardszenario reicht der einfache A1/A3-Nachweis nicht. Du benötigst eine erweiterte Fernpilotenkompetenz, die theoretisches Wissen und einen praktischen Nachweis umfasst, abgelegt bei einer anerkannten Stelle. Bei einer individuellen Betriebsgenehmigung ergeben sich die Anforderungen an die Pilotenqualifikation aus der Risikobewertung. In beiden Fällen musst du mehr können und dokumentieren als in der offenen Kategorie.

Wie läuft der Antrag beim LBA ab?

Bei einem Standardszenario reichst du eine Betriebserklärung ein, in der du bestätigst, dass du alle Vorgaben erfüllst. Das LBA bestätigt den Eingang, eine langwierige Einzelprüfung entfällt hier meist. Bei einer Betriebsgenehmigung erstellst du eine SORA-Risikobewertung, beschreibst dein Einsatzkonzept und beantragst die Genehmigung förmlich. Das kann Wochen bis Monate dauern und Auflagen enthalten. Plane für professionelle Projekte genügend Vorlauf ein und prüfe die aktuellen Anforderungen direkt beim LBA.

Häufige Fragen

Was bedeutet BVLOS genau?

BVLOS steht für Beyond Visual Line of Sight, also Flug außerhalb der direkten Sichtweite des Piloten. In der offenen Kategorie ist das verboten, du musst die Drohne immer sehen können. Für BVLOS brauchst du die spezielle Kategorie, etwa über das Standardszenario STS-02 oder eine individuelle Betriebsgenehmigung des LBA mit Risikobewertung.

Brauche ich für die spezielle Kategorie zuerst A1/A3 oder A2?

Der A1/A3-Nachweis bildet die Grundlage und ist sinnvoll als Einstieg. Für die spezielle Kategorie kommt aber eine eigene, erweiterte Fernpilotenkompetenz hinzu, die über A2 hinausgeht. Du baust also auf den Grundlagen auf, musst aber zusätzlich die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Szenarios oder deiner Betriebsgenehmigung erfüllen.

Wie lange dauert eine Betriebsgenehmigung beim LBA?

Das hängt vom Umfang und der Komplexität deines Vorhabens ab. Eine Betriebserklärung für ein Standardszenario ist schnell erledigt. Eine individuelle Betriebsgenehmigung nach Risikobewertung kann Wochen bis Monate dauern, da das LBA dein Einsatzkonzept prüft und Auflagen festlegen kann. Plane bei Projekten entsprechend Vorlauf ein.

Ist die spezielle Kategorie nur für Unternehmen?

Nein, grundsätzlich steht sie jedem offen, der die Anforderungen erfüllt. In der Praxis nutzen sie überwiegend gewerbliche Betreiber, weil der Aufwand für Qualifikation, Dokumentation und Genehmigung hoch ist. Für gelegentliche Hobbyflüge lohnt sich der Weg selten, dafür bleibt die offene Kategorie mit A1/A3 oder A2 die richtige Wahl.

Dein nächster Schritt

Prüfe, ob dein geplanter Einsatz wirklich die offene Kategorie verlässt, oder ob A2 ausreicht. Falls du BVLOS oder schwere Drohnen brauchst, informiere dich beim LBA über das passende Standardszenario oder die Betriebsgenehmigung. Festige zuvor deine Grundlagen mit dem Trainer von dronexamine, damit du gut vorbereitet in die spezielle Kategorie einsteigst.