EU-Drohnenführerschein A1/A3 kostenlos bestehen
Der A1/A3-Kompetenznachweis ist online beim LBA gratis und fünf Jahre gültig. So meldest du dich an, lernst effizient und bestehst die 40 Fragen sicher.
Der kleine EU-Drohnenführerschein, offiziell EU-Kompetenznachweis A1/A3, ist in Deutschland kostenlos, wird online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgelegt und ist fünf Jahre gültig. Du beantwortest 40 Multiple-Choice-Fragen und brauchst 75 Prozent richtige Antworten. Wer sich ein paar Stunden vorbereitet, besteht in aller Regel im ersten Versuch.
Wofür brauchst du den A1/A3-Kompetenznachweis?
Der Nachweis ist die Grundvoraussetzung, um in der offenen Kategorie zu fliegen, sobald deine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera bzw. anderen Sensor hat. Er deckt zwei Unterkategorien ab:
- A1: Flüge mit leichten Drohnen (Klasse C0 unter 250 g, oder C1 unter 900 g) nahe an Menschen, aber nie über Menschenansammlungen.
- A3: Flüge mit schwereren Drohnen (bis 25 kg, Klassen bis C4) weit weg von Menschen, mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten.
Für Flüge dazwischen, etwa mit einer C2-Drohne näher an Bebauung, brauchst du zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis. Ganz leichte Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera sind vom Nachweis befreit.
Wie meldest du dich beim LBA an?
Du registrierst dich im UAS-Portal des LBA unter lba-openuav.de. Der Ablauf:
- Konto anlegen mit E-Mail-Adresse und persönlichen Daten.
- Als UAS-Betreiber registrieren, um deine e-ID (Betreibernummer) zu erhalten. Dafür brauchst du in der Regel eine BundID oder ein anderes akzeptiertes Identifizierungsverfahren.
- Den Online-Kurs und die Lerninhalte durcharbeiten.
- Zur Prüfung antreten.
Registrierung als Betreiber und Kompetenznachweis sind zwei getrennte Schritte, du brauchst beide. Die Betreiberregistrierung ist gebührenpflichtig im niedrigen zweistelligen Bereich, der Kompetenznachweis selbst ist gratis.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Die Onlineprüfung besteht aus 40 Fragen im Multiple-Choice-Format. Du musst mindestens 75 Prozent, also 30 von 40 Fragen, richtig beantworten. Die Prüfung machst du bequem von zu Hause aus. Fällst du durch, kannst du sie wiederholen.
Die Themengebiete stammen aus der EU-Verordnung 2019/947 und umfassen unter anderem:
- Flugsicherheit und Luftraumbeschränkungen
- Datenschutz und Privatsphäre
- Versicherungspflicht
- Luftsicherheit
- Grundlagen der Drohnentechnik und der Meteorologie
- Verantwortlichkeiten des Fernpiloten
Wie lernst du am effizientesten für A1/A3?
Der offizielle LBA-Kurs deckt den Stoff ab, ist aber trocken. Am schnellsten kommst du voran, wenn du den Lernstoff einmal durchgehst und danach Übungsfragen im Prüfungsformat beantwortest. So gewöhnst du dich an die Formulierungen und erkennst deine Lücken. Mit dem Fragentrainer und den kompakten Lernkarten von dronexamine kannst du gezielt die Bereiche wiederholen, in denen du unsicher bist, statt alles blind auswendig zu lernen.
Plane realistisch drei bis sechs Stunden Vorbereitung ein. Achte besonders auf die deutschen Besonderheiten: geografische Gebiete, die über DIPUL abgefragt werden, die Mindestabstände in A1 und A3 sowie die Registrierungspflicht.
Wie lange ist der A1/A3-Nachweis gültig?
Fünf Jahre ab Ausstellung. Danach musst du ihn erneuern, üblicherweise durch eine erneute Prüfung oder Auffrischung über das LBA-Portal. Bewahre das PDF gut auf und führe es bei Flügen mit, digital genügt. Kontrolliert die Polizei oder ein Ordnungsamt, musst du Nachweis und Registrierung vorzeigen können.
Gilt der deutsche A1/A3-Nachweis auch im EU-Ausland?
Ja. Der EU-Kompetenznachweis ist in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern des EASA-Raums anerkannt. Beachte aber, dass jedes Land eigene geografische Zonen und teils zusätzliche nationale Regeln hat. Vor einem Flug im Ausland prüfst du also die dortigen Zonen und die nationale Behörde, dein Nachweis selbst bleibt gültig.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ich den A1/A3-Nachweis machen?
Das Mindestalter für Fernpiloten in der offenen Kategorie liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Für sehr leichte Spielzeugdrohnen und bestimmte C0-Geräte kann es Ausnahmen geben. Jüngere dürfen unter Aufsicht einer volljährigen, kompetenten Person fliegen. Prüfe die konkrete Altersgrenze beim LBA, wenn du unsicher bist.
Was passiert, wenn ich die A1/A3-Prüfung nicht bestehe?
Nichts Schlimmes. Du kannst die Prüfung wiederholen, da sie kostenlos ist. Nutze das erste Ergebnis, um deine Schwachstellen zu erkennen, und lerne gezielt nach. Die meisten bestehen spätestens im zweiten Anlauf, wenn sie vorher mit Übungsfragen trainiert haben.
Brauche ich A1/A3, wenn meine Drohne unter 250 Gramm wiegt?
Wenn deine Drohne unter 250 Gramm wiegt und keine Kamera oder anderen Sensor zur Datenerfassung hat, brauchst du keinen Kompetenznachweis. Hat sie aber eine Kamera, musst du dich als Betreiber registrieren. Einen Führerschein brauchst du in diesem Fall dennoch nicht, solange du unter 250 Gramm bleibst.
Ist A1/A3 dasselbe wie der große Drohnenführerschein?
Nein. A1/A3 ist der kleine, kostenlose Onlinenachweis. Der große Drohnenführerschein ist das A2-Fernpilotenzeugnis, das eine Prüfung bei einer benannten Prüfstelle und eine Gebühr erfordert. A1/A3 ist Voraussetzung, bevor du A2 machst.
Dein nächster Schritt
Registriere dich noch heute im LBA-Portal, hol dir deine e-ID und starte den A1/A3-Kurs. Bevor du zur Prüfung antrittst, arbeite die Übungsfragen von dronexamine einmal komplett durch, dann gehst du mit Sicherheit statt Nervosität in die 40 Fragen.
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